Rechtliche Vorkehrungen

Ein Testament kann eigenhändig oder mit Hilfe eines Notars errichtet werden. Letzteres hat den Vorteil, dass damit eine juristische Beratung einhergeht. Wer ohne vorhergehende Konsultation einer juristischen Fachkraft wissen will, was ein Vermächtnis ist, wie man ein Erbe ausschlägt, ein Testament ändert oder anfechtet, wird in den Texten an dieser Stelle Orientierungshilfen finden. Gleiches gilt für den Erbvertrag, der eine weitere Möglichkeit darstellt, über den eigenen Tod hinaus vorzusorgen. Er wird von mindestens zwei Personen geschlossen und kann nicht einseitig gekündigt werden.
Die Entscheidung für ein Testament oder einen Erbvertrag sollte von der individuellen Situation des Erblassers oder seiner Angehörigen abhängig gemacht werden. Wichtig ist, dass nahe Angehörige Rechte haben, die selbst durch ein Testament nicht ohne weiteres übergangen werden können. Dazu gehört etwa der Pflichtanteil. Auch nähere Kenntnisse über das Steuerrecht können bei Entscheidungen zur Regelung des Erbes weiterhelfen.
Testament erstellen
Im Unterschied zum Erbvertrag muss ein Testament nicht notariell beurkundet werden. Der Weg zum Notar bringt aber Vorteile mit sich: Unter anderem erspart er später den Erbschein. Während ein Einzeltestament beliebig oft und unproblematisch geändert werden kann, ist dem beim Ehegattentestament unter Umständen eine engere Grenze gesetzt. mehr

Erben
Ein Erbe kann auf verschiedenen Wegen vermacht werden: Das Testament ist eine einseitige Verfügung, die es als Einzel- oder als Ehegattentestament gibt. Binden zwei Personen sich gegenseitig, geschieht das durch einen Erbvertrag. Ein Vermächtnis führt dazu, dass eine oder mehrere Personen im Erbfall einzelne Nachlassgegenstände erhalten, ohne Erbe zu werden. mehr

Erbfolge
Wenn ein Verstorbener weder in einem Testament noch in einem Erbvertrag anderes verfügt hat, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Wer dann wie viel bekommt, hängt vom Verwandtschaftsverhältnis der jeweils Hinterbliebenen ab. mehr

Erbe ausschlagen
Zum Erben kann man ohne eigene Mitwirkung berufen werden. Die daraus resultierenden Konsequenzen lassen sich allerdings abwenden: Jeder hat das Recht, ein Erbe auszuschlagen. Dies muss jedoch binnen weniger Wochen geschehen. mehr

Testament anfechten
Ein Testament kann wie jede andere Willenserklärung angefochten werden, wenn ein hinreichender Grund dafür besteht. Nur wer von einer Aufhebung profitiert, darf einen solchen Schritt unternehmen. Und auch dies gilt nur binnen einer engen Frist. mehr

Quelle janolaw Bilder: Arzu Tuncel